Habe sie Ihrem Ehepartner , Ihrem Kind oder Ihren Eltern oder auch der Nachbarin schon einmal eine Tablette gereicht, die der Arzt verordnet hat?
Dürfen Sie auch mit Einverständnis der Person. In diesen Fällen ging i.d.R. auch nur ein Rezept des Hausarztes voraus. Wenn der Pflegedienst kommt und sie die freundliche Pflegekraft fragen würden, ob sie Ihnen heute die ausnahmsweise die Tabletten geben würde, während Ihres Pflegeeinsatzes, so darf sie dieses eigentlich nicht ohne Verordnung des Arztes. Eine Verordnung ist einerseits ein Auftrag und andererseits die ausgesprochene Delegation durch den Arzt.
In Manchen Bundesländern ist es deshalb verpflichtend, daß eine ungelernte