EIn "Weiter so" in der Gesundheitspolitik wird auch die ambulanten Pflegedienste weiter gefährden. Beitragserhöhungen sind in einer rückläufigen Wirtschaft ein No-Go. Dies wird zu Angebots- und Leistungskürzungen gegenüber den Versicherten führen. Die finanzielle Verwaltung eines schrumpfenden Topfes wird zu weiterem Bürokratismus führen um die abgerechneten Leistungen noch mehr in Frage zu stellen. Dies wiederum führt in einer alternden Gesellschaft zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung. Andere Länder machen es uns vor, daß es anders geht, bei den gleichen Herausforderungen und Problemen.
Das GSW ist nicht irgendeine Dienstleistungsbranche. Es begleitet uns alle von der Wiege bis zum Tod. Umso wichtiger ist es, daß es finanziell stabil fächendeckend versorgen kann.
Dies ist in Gefahr,. Der Wald des bürokratischen Gehabes muß gelichtet werden. Übergänge zwischen staionär und ambulant müßen klar erkennbar sein.
Der Grundsatz "ambulant vor stationär" muß klar unterstützt und gelebt werden. Dazu bedarf es eine Stärkung des ambulanten Sektors und keine Schwächung.
Die Fachkräfte müssen gestärkt werden. Grundsätzlich und nicht mit der Maßgabe, daß aus abrechnungstechnischen Gründen Weiterbildungen zu Spezialisierung wie Wundexperte oder -expertin ausgearbeitet werden. Eine freiwillige Weiterbildung in diesen Bereichen ist wünschenswert und sollte durch Anreize gefördert werden. Es kann aber nicht sein, daß wir jeden Bereich wie ambulante Wundversorgung oder Palliativversorgung ausschließlich an Auflagen koppeln, die einzig eine gesonderte Abrechnung zur Folge haben. Die Malus-Regelungen in unserem GSW müssen durch Bonusregelungen ersetzt werden und motivieren. Es kann nicht sein, daß eine Fachkraft nur eine nichtrezeptpflichtige Salbe auf Wunsch des Patienten verabreichen darf, wenn der Arzt dies auf dem Medikamentenplan ausdrücklich genehmigt hat. Sie ist dafür ausgebildet worden, die Folgen abzuschätzen zu können. Das Selbstbewußtsein un die Attraktivität der Fachkraft muß durch Stärkung der EIgenverantwortung gefördert werden. Andere Länder machen uns vor, daß eine Fachkraft stolz auf Ihren Beruf ist.
Die Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens scheint immer mehr ein Fass ohne Boden zu sein.
Während die Beiträge steigen, werden durch Insolvenzen Leistungen entzogen.
2025 Beitrag der KK um 0,8 % - PK 0,2 %.
2026 Beitrag wird sich erhöhen, da der Schätzerkreis von 50 Milliarden Euro Defizit ausgehen wird. Und dies trotz Insolvenzen!
Man spricht immer entweder von Beitragserhöhung oder Leistungskürzung.
Man spricht nie von EInsparung von Kosten von Organisationsänderung.
Die Kosten unseres Gesundheitswesens sind gleichzeitig der Umsatz einer riesigen Branche. Man spricht in dieser Branche nicht davon, was die Gesundheit des Menschen wert ist, sondern nur, was die Krankheit wert ist.
Wir sind eine Gruppe von Pflegediensten, die über mehrere Dinge im Gesundheitssystem sauer sind.
Bürokratismus, wohin man schaut und sich fragt, was dieser mit der Pflege zu tun hat. Der überwiegende Teil hat etwas mit Abrechnungskontrolle zu tun, aber nicht mit Pflege. Für die Abrechnungskontrolle gibt es effizientere Möglichkeiten. Der Rest kostet allen Zeit und Geld. Dem Beitragszahler, dem Pflegebedürftigem, dem Pflegedienst.
Pflege mußbezahlbar und kalkulierbar bleiben. Für den Pflegedienst, den Pflegebedürftigen und dem Staat. Momentan leiden 2 darunter. Der Pflegebedürftige und der Pflegedienst.
Christiane Jaenisch
Ralf Adams
Habe sie Ihrem Ehepartner , Ihrem Kind oder Ihren Eltern oder auch der Nachbarin schon einmal eine Tablette gereicht, die der Arzt verordnet hat?
Dürfen Sie auch mit Einverständnis der Person. In diesen Fällen ging i.d.R. auch nur ein Rezept des Hausarztes voraus. Wenn der Pflegedienst kommt und sie die freundliche Pflegekraft fragen würden, ob sie Ihnen heute die ausnahmsweise die Tabletten geben würde, während Ihres Pflegeeinsatzes, so darf sie dieses eigentlich nicht ohne Verordnung des Arztes. Eine Verordnung ist einerseits ein Auftrag und andererseits die ausgesprochene Delegation durch den Arzt.
In Manchen Bundesländern ist es deshalb verpflichtend, daß eine ungelernte